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Aktuelle Regelungen zum Trainingsbetrieb

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Eltern, liebe Trainer,

mit Wirkung zum 29. Januar 2022 wurde von der Landesregierung die neue CoronaVO Sport veröffentlicht. Aktuell gilt die Alarmstufe 1, weshalb sich neue Regelungen für die Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ergeben. Es wird weiterhin grundlegend zwischen immunisierten und nicht-immunisierten Personen unterschieden. Eine immunisierte Person ist entweder gegen COVID-19 geimpft oder von COVID-19 genesen, eine nicht-immunisierte Person ist weder ge-gen COVID-19 geimpft noch von COVID-19 genesen. Nach wie vor steht dabei die Gesundheit aller an oberster Stelle.

Allgemein

  • Für immunisierte Personen ist der Zutritt zu Sportanlagen und die Sportausübung un-eingeschränkt gestattet
  • Ein Test muss vor Ort unter geschulter Beobachtung oder von einer zugelassenen Test-stelle durchgeführt werden. Ein häuslicher Test ist nicht ausreichend.
  • Es gilt abseits des Sportbetriebs die Maskenpflicht ab 6 Jahre. Für Personen ab 18 Jah-ren gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen.
  • Ausnahmen von 3G, PCR-Testpflicht und 2G für folgende symptomfreie Personen:
    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
    • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    • Grundschüler und Schüler bis einschließlich 17 Jahren eines sonderpädagogi-schen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauen-den Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule außerhalb der Ferien)
    • Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen (negati-ver Antigen-Test erforderlich)
    • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärzt-licher Nachweis und negativer Antigen-Test notwendig)
    • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Ausnahmen der Testpflicht bei 2G+ für folgende symptomfreie Personen:
    • Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben
    • Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. 3 Monate zurück)
    • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    • Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt, z.B. vollständig geimpfte Kinder bis einschließlich 11 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Während der Ferien müssen Schülerinnen zur Sportausübung in geschlossenen Räu-men folgenden Nachweis erbringen:
    • In der Basis-, Warn- und Alarmstufe I einen negativen Antigen-Schnelltet oder einen negativen PCR-Test für nicht immunisierte Schülerinnen über 6 und unter 18 Jahren
    • In der Alarmstufe II einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test für alle Schülerinnen über 6 und unter 18 Jahren
    • Die Ausnahmen der 2G+ Regelung gelten auch für immunisierte Schülerinnen
  • In jeder Trainingseinheit müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer sowie Datum, Beginn und Ende der Trainingseinheit erfasst werden (entweder per Luca-App oder durch Er-fassung des Übungsleiters)
  • Außerhalb des Sportbetriebs (z.B. bei Besprechungen und Ansprachen) gilt jederzeit die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
  • Alle Trainingsstätten sind nach Ende des Übungsbetriebs sofort zu verlassen
  • Personen mit typischen COVID 19-Symptomen sind von der Teilnahme am Sportbetrieb vorab auszuschließen

Einrad, Fußball (Halle), Tennis (Halle), Tischtennis, Turnen

  • Basisstufe: Nicht-immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Trainingsbetrieb ei-nen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen (3G)
  • Warnstufe: Nicht-immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Trainingsbetrieb ei-nen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen (3G)
  • Alarmstufe 1: Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen (2G)
  • Alarmstufe 2: Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen. Immunisierte Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negati-ven PCR-Test vorweisen (2G+)
  • Bei Eintritt in den Kabinentrakt muss von allen Personen über 18 Jahren eine FFP2-Maske getragen werden, diese darf erst zum Sportbetrieb abgenommen werden
  • Der Einlass in die Halle erfolgt erst bei Freigabe durch den Übungsleiter
  • Die Nutzung der Duschen ist gestattet
  • Wenn möglich, bitte bereits umgezogen zum Trainingsbetrieb erscheinen. Den Übungs-leitern steht es frei, die Kleiderablage von der Umkleide ins Halleninnere zu verlagern

Fußball (außen)

  • Basisstufe:
    • Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist uneingeschränkt möglich
    • Nutzung der Kabinen und Duschen mit 3G-Nachweis
  • Warnstufe:
    • Nicht immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Trainingsbetrieb sowie zur Nutzung der Kabinen und Duschen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen (3G)
  • Alarmstufe 1:
    • Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen (2G)
  • Alarmstufe 2:
    • Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen (2G)
    • Immunisierte Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen, um die Kabinen und Duschen zu nutzen (2G+)
  • Nicht-immunisierte Personen, die in der Basisstufe Sport im Freien ausüben, dürfen die Toiletten auch ohne Testnachweis benutzen
  • Bei Eintritt in den Kabinentrakt muss von allen Personen über 18 Jahren eine FFP2-Maske getragen werden, diese darf erst zum Sportbetrieb außen abgenommen werden
  • Die Umkleidekabinen und Duschen müssen nach der Nutzung ausreichend gelüftet werden

Die Trainer und Übungsleiter sind angewiesen, die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Sollte festgestellt werden, dass dies nicht umgesetzt werden kann, wird der Trainings- und Übungsbetrieb wieder eingestellt.

Vielen Dank für das Verständnis.

Philipp Rösch

1. Vorsitzender TSV Miedelsbach