Kategorie: Fussball

Verleihung Vereinsehrenamtspreis WFV

Am 25.03. wurde in der Tannbachhalle von der Abteilung Fußball des TSV Miedelsbach die Verleihung des WFV-Vereinsehrenamtspreises ausgerichtet. Bei den Ehrungen wurde Lars Stoll der DFB-Ehrenamtspreis für seinen Einsatz im Verein, unter anderem als Spieler, Jugendtrainer und Mitglied in der Abteilungsleitung, verliehen. Er wurde mit einer DFB-Uhr sowie einer Urkunde prämiert.

Beim Vereinsehrenamtspreis gewannen die eingereichten Projekte der Abteilungsleitung den ersten Platz. Das Livestreaming des Spielbetriebs, die Bildung einer Spielgemeinschaft zwischen Miedelsbach und Haubersbronn sowie die Spendenaktion an die Ukraine zur Leidmilderung der zivilen Bevölkerung wurden als Projekte eingereicht. Hierfür gab es einen Scheck über 1000 Euro sowie unterschiedliche Ausrüstungsgegenstände, ebenfalls im Wert von 1000 Euro.



Pressekonferenz Bambini Aktive Fussball Targobank Auffrischprämie Werder Bremene Freundschaftsspiel

Abteilungsversammlung Fußball

Am 03.04.2023 findet um 18:30 Uhr die diesjährige Abteilungsversammlung im Vereinsheim statt. Hierzu sind alle Mitglieder und Interessierte eingeladen. Folgende Tagesordnungspunkte werden behandelt:

  1. Begrüßung
  2. Bericht Jugend
  3. Bericht AH
  4. Bericht Aktive
  5. Bericht Finanzen
  6. Entlastungen
  7. Anpassung Mitgliedsbeitrag
  8. Wahlen
  9. Situation neuer Kunstrasen
  10. Weitere Anträge
  11. Sonstiges

Anträge können bis zum 28.03.2023 mit schriftlicher Begründung per E-Mail an fussball@tsv-miedelsbach.de eingereicht werden.



Pressekonferenz Bambini Aktive Fussball Targobank Auffrischprämie Werder Bremene Freundschaftsspiel

Verlegung Trainingsbetrieb Tannbachhalle

Aufgrund der vorbereitenden Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Tannbachhalle ist diese seit Montag, 19. September, für unseren Sportbetrieb gesperrt. Glücklicherweise konnten wir für jede Sportgruppe eine Alternative in der direkten Umgebung schaffen, damit niemand auf den wichtigen Sportbetrieb verzichten muss. In der nachfolgenden Auflistung finden Sie die alternativen Trainingsorte und -termine:

  • Mädelsfitness: Dienstag 18:00 – 19:30 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • MiKiTu 1: Mittwoch 14:00 – 15:00 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Tanzen für Kinder: Mittwoch 15:00 – 16:00 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • MiKiTu 2: Mittwoch 16:00 – 17:00 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Turnen für Kinder: Mittwoch 17:00 – 18:00 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Damengymnastik „Richtig fit“: Dienstag 19:30 – 20:30 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Gymnastik „Fit for fun“: Dienstag 20:30 – 21:30 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Badminton: Freitag 19:30 – 21:30 Uhr in der Karl-Wahl-Halle Schorndorf
  • Tischtennis: Donnerstag 19:00 – 20:30 Uhr in der Lauswiesenhalle Haubersbronn
  • Einrad: Dienstag 15:30 – 19:00 Uhr in der Brühlhalle Schornbach
  • Einrad: Freitag 15:00 – 20:00 Uhr in der Lauswiesenhalle Haubersbronn
  • Ballspielgruppe: Montag 20:00 – 22:00 Uhr in der Bronnbachhalle Weiler
  • Fitmänner: Freitag 19:00 – 21:00 Uhr in der Bronnbachhalle Weiler
  • Geräteturnen Jungen: Montag 17:30 – 19:30 Uhr in der Philipp-Palm-Sporthalle Schorndorf


Pressekonferenz Bambini Aktive Fussball Targobank Auffrischprämie Werder Bremene Freundschaftsspiel

Jahreshauptversammlung

Nach drei Jahren coronabedingtem Ausfall findet am 24. Juni 2022 um 19:30 Uhr die diesjährige Mitgliederversammlung im Vereinsheim statt. Alle Mitglieder sind hierzu herzlich eingeladen.

Auf der Tagesordnung stehen Jahresberichte, Kassenbericht, Entlastungen, Bestätigungen, Wahlen und Anträge.

Anträge können bis zum 17.06.2022 schriftlich mit Begründung beim 1. Vorsitzenden Philipp Rösch, Ulmenweg 20 eingereicht werden.



Pressekonferenz Bambini Aktive Fussball Targobank Auffrischprämie Werder Bremene Freundschaftsspiel

Abteilungsversammlung Fußball

Am 03.04.2022 findet um 10:30 Uhr die diesjährige Abteilungsversammlung im Vereinsheim statt. Hierzu sind alle Mitglieder und Interessierte eingeladen. Folgende Tagesordnungspunkte werden behandelt:

  1. Begrüßung
  2. Bericht Jugend
  3. Bericht AH
  4. Bericht Aktive
  5. Bericht Kasse
  6. Entlastungen
  7. Weitere Anträge
  8. Sonstiges

Anträge können bis zum 27.03.2022 schriftlich bei Kevin Schwarz, Welzheimer-Wald-Straße 28, 73614 Schorndorf eingereicht werden.

Bitte die aktuellen Corona-Regelungen, welche von Bund und Land vorgegeben sind, beachten.



Einweihung Kunstrasenplatz

Mit großer Freude wurde am Samstag, den 11.09.2021, der neue Kunstrasenplatz am Sportgelände in Miedelsbach eingeweiht. Nach rund zweimonatiger Bauzeit konnten der 1. Vorsitzende Philipp Rösch, Ortsvorsteher Thomas Rösch, Erster Bürgermeister Thorsten Englert der Stadt Schorndorf sowie die beiden Abteilungsleiter Fußball Andreas Incorvaia und Kevin Schwarz (v.r.n.l.) das Eröffnungsband feierlich durchschneiden.

Neben dem neuen Kunstrasenplatz wurden drei neue Abstellflächen für die Jugendtore um den Platz herum geschaffen, damit die Tore zukünftig nicht mehr über den gesamten Platz gefahren werden müssen. Zusätzlich wurde hinter dem Ballfangzaun eine weitere Fläche neu gepflastert, damit die Tore bei schlechtem Wetter nicht im Dreck stehen und diesen auf den Platz mitführen.

Unter großem Beifall der Gäste kann nun der Platz für viele erfolgreiche Spieler unserer Jugend- und Aktive-Mannschaften genutzt werden, denen wir auf der neuen Anlage viel Spaß sowie viele spannende und faire Spiele wünschen.



Pressekonferenz Bambini Aktive Fussball Targobank Auffrischprämie Werder Bremene Freundschaftsspiel

Aktuelle Regelungen zum Trainingsbetrieb

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Eltern, liebe Trainer,

mit Wirkung zum 29. Januar 2022 wurde von der Landesregierung die neue CoronaVO Sport veröffentlicht. Aktuell gilt die Alarmstufe 1, weshalb sich neue Regelungen für die Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ergeben. Es wird weiterhin grundlegend zwischen immunisierten und nicht-immunisierten Personen unterschieden. Eine immunisierte Person ist entweder gegen COVID-19 geimpft oder von COVID-19 genesen, eine nicht-immunisierte Person ist weder ge-gen COVID-19 geimpft noch von COVID-19 genesen. Nach wie vor steht dabei die Gesundheit aller an oberster Stelle.

Allgemein

  • Für immunisierte Personen ist der Zutritt zu Sportanlagen und die Sportausübung un-eingeschränkt gestattet
  • Ein Test muss vor Ort unter geschulter Beobachtung oder von einer zugelassenen Test-stelle durchgeführt werden. Ein häuslicher Test ist nicht ausreichend.
  • Es gilt abseits des Sportbetriebs die Maskenpflicht ab 6 Jahre. Für Personen ab 18 Jah-ren gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen.
  • Ausnahmen von 3G, PCR-Testpflicht und 2G für folgende symptomfreie Personen:
    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
    • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    • Grundschüler und Schüler bis einschließlich 17 Jahren eines sonderpädagogi-schen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauen-den Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule außerhalb der Ferien)
    • Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen (negati-ver Antigen-Test erforderlich)
    • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärzt-licher Nachweis und negativer Antigen-Test notwendig)
    • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Ausnahmen der Testpflicht bei 2G+ für folgende symptomfreie Personen:
    • Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben
    • Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. 3 Monate zurück)
    • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    • Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt, z.B. vollständig geimpfte Kinder bis einschließlich 11 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Während der Ferien müssen Schülerinnen zur Sportausübung in geschlossenen Räu-men folgenden Nachweis erbringen:
    • In der Basis-, Warn- und Alarmstufe I einen negativen Antigen-Schnelltet oder einen negativen PCR-Test für nicht immunisierte Schülerinnen über 6 und unter 18 Jahren
    • In der Alarmstufe II einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test für alle Schülerinnen über 6 und unter 18 Jahren
    • Die Ausnahmen der 2G+ Regelung gelten auch für immunisierte Schülerinnen
  • In jeder Trainingseinheit müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer sowie Datum, Beginn und Ende der Trainingseinheit erfasst werden (entweder per Luca-App oder durch Er-fassung des Übungsleiters)
  • Außerhalb des Sportbetriebs (z.B. bei Besprechungen und Ansprachen) gilt jederzeit die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
  • Alle Trainingsstätten sind nach Ende des Übungsbetriebs sofort zu verlassen
  • Personen mit typischen COVID 19-Symptomen sind von der Teilnahme am Sportbetrieb vorab auszuschließen

Einrad, Fußball (Halle), Tennis (Halle), Tischtennis, Turnen

  • Basisstufe: Nicht-immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Trainingsbetrieb ei-nen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen (3G)
  • Warnstufe: Nicht-immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Trainingsbetrieb ei-nen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen (3G)
  • Alarmstufe 1: Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen (2G)
  • Alarmstufe 2: Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen. Immunisierte Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negati-ven PCR-Test vorweisen (2G+)
  • Bei Eintritt in den Kabinentrakt muss von allen Personen über 18 Jahren eine FFP2-Maske getragen werden, diese darf erst zum Sportbetrieb abgenommen werden
  • Der Einlass in die Halle erfolgt erst bei Freigabe durch den Übungsleiter
  • Die Nutzung der Duschen ist gestattet
  • Wenn möglich, bitte bereits umgezogen zum Trainingsbetrieb erscheinen. Den Übungs-leitern steht es frei, die Kleiderablage von der Umkleide ins Halleninnere zu verlagern

Fußball (außen)

  • Basisstufe:
    • Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist uneingeschränkt möglich
    • Nutzung der Kabinen und Duschen mit 3G-Nachweis
  • Warnstufe:
    • Nicht immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Trainingsbetrieb sowie zur Nutzung der Kabinen und Duschen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen (3G)
  • Alarmstufe 1:
    • Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen (2G)
  • Alarmstufe 2:
    • Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen (2G)
    • Immunisierte Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen, um die Kabinen und Duschen zu nutzen (2G+)
  • Nicht-immunisierte Personen, die in der Basisstufe Sport im Freien ausüben, dürfen die Toiletten auch ohne Testnachweis benutzen
  • Bei Eintritt in den Kabinentrakt muss von allen Personen über 18 Jahren eine FFP2-Maske getragen werden, diese darf erst zum Sportbetrieb außen abgenommen werden
  • Die Umkleidekabinen und Duschen müssen nach der Nutzung ausreichend gelüftet werden

Die Trainer und Übungsleiter sind angewiesen, die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Sollte festgestellt werden, dass dies nicht umgesetzt werden kann, wird der Trainings- und Übungsbetrieb wieder eingestellt.

Vielen Dank für das Verständnis.

Philipp Rösch

1. Vorsitzender TSV Miedelsbach



Sommerferien-Sporttage 2021

Auch in diesem Jahr bieten wir für alle Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 15 Jahren ein Sportprogramm an. Im Unterschied zu den letzten beiden Jahren wird es über alle sechs Wochen der Sommerferien stattfinden. Dazu wird es pro Woche jeweils einen Termin für die Altersklasse 6-11 Jahre sowie einen Termin für die 12-15 Jährigen geben. In jeder Woche wird es verschiedene Schwerpunkte geben, zu denen man sich mit dem unten aufgeführten Flyer anmelden kann.

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!



Pressekonferenz Bambini Aktive Fussball Targobank Auffrischprämie Werder Bremene Freundschaftsspiel

Abteilungsversammlung Fußball

Am 03.07.2021 findet um 10:30 Uhr die diesjährige Abteilungsversammlung in der Tannbachhalle statt. Hierzu sind alle Mitglieder und Interessierte eingeladen. Folgende Tagesordnungspunkte werden behandelt:

  1. Begrüßung
  2. Bericht Jugend
  3. Bericht AH
  4. Bericht Aktive
  5. Bericht Kasse
  6. Entlastungen
  7. Änderung Abteilungsordnung
  8. Wahlen
  9. Weitere Anträge
  10. Sonstiges

Anträge können bis zum 26.06.2021 schriftlich bei Simon Blessing, Breiteweg 11, 73653 Rudersberg eingereicht werden.

Bitte einen Mund-Nasen-Schutz bis zur Einnahme des Sitzplatzes tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern auch während der Sitzung einhalten.



Pressekonferenz Bambini Aktive Fussball Targobank Auffrischprämie Werder Bremene Freundschaftsspiel

Wiederaufnahme Trainingsbetrieb Fußball

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Eltern, liebe Trainer,

mit Wirkung zum 31. Mai 2021 ist die Nutzung von Sportanlagen und Sportstätten im Rems-Murr-Kreis wieder freigegeben. Dadurch kann auch bei uns ein Trainingsbetrieb im Freien wieder stattfinden. Auch wir freuen uns, dass wir in kleinen Schritten zum gewohnten Alltag zurückkehren können. Dabei steht die Gesundheit aller weiterhin an oberster Stelle. Damit dies gewährleistet ist, gelten für den Trainings- und Übungsbetrieb am Sportplatz aktuell nachfolgende Regelungen, deren Umsetzung und Einhaltung zwingend erforderlich sind:

  • Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahren ist kontaktarmes Training in Gruppen bis zu 20 Personen pro Spielhälfte zulässig. Hierfür ist kein negativer Schnelltest für Spieler und Trainer notwendig
  • Für Personen, die 14 Jahre oder älter sind, ist
    • ohne einen negativen Schnelltest der Spieler ein kontaktarmes Training mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig
    • mit einem negativen Schnelltest der Spieler ein kontaktarmes Training in Gruppen von maximal 20 Personen zulässig
  • In beiden Fällen muss der Trainer einen negativen Schnelltest vorzeigen.
  • Alle Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und müssen dabei entweder von offiziellen Teststellen durchgeführt werden oder werden über die Trainer an die Spieler ausgegeben und zusammen durchgeführt. Die Beglaubigung dieses Schnelltests erfolgt über die RMK Cosima-App
  • Die Trainer und Übungsleiter sind angewiesen, die mitgebrachten Ergebnisse des zuvor extern durchgeführten Schnelltests zu kontrollieren
  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.
  • Kontaktarm bedeutet, dass normale Trainingssituationen mit Zweikämpfen oder auch ein Trainingsspiel erlaubt sind. Auf Partnerübungen oder statische Situationen muss verzichtet werden
  • Das Betreten des Kabinentrakts inklusive Duschen ist nur dem Trainer gestattet, um Trainingsutensilien zu holen
  • Die Nutzung der Umkleiden, Duschen und sanitären Anlagen ist nicht gestattet, das Duschen erfolgt daheim
  • Die Außentoiletten sind zur Einzelnutzung für die Spieler und Trainer vorgesehen.
  • Alle Teilnehmer kommen bereits umgezogen zum Sportplatz
  • Mitgebrachte Sporttaschen der Spieler müssen am Spielfeldrand platziert werden
  • Ansprachen und Besprechungen werden mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Teilnehmern im Außenbereich durchgeführt
  • Zuschauende Begleitpersonen sind nicht empfohlen, sie dürfen sich nur nach Maßgabe der Regelungen zur Ansammlung mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten aufhalten
  • Das Sportgelände ist nach dem Trainingsbetrieb unverzüglich zu verlassen
  • Die Nutzung und der Aufenthalt im Vereinsheim sind nicht gestattet
  • In jeder Trainingseinheit muss die Anwesenheit aller Teilnehmer dokumentiert werden. Die Daten der teilnehmenden Personen werden vier Wochen aufbewahrt.
  • Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, dürfen das Sportgelände nicht betreten
  • Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen das Sportgelände nicht betreten

Zur besseren und einfacheren Durchführung empfehlen wir Ihnen die Nutzung der RMK-Cosima-App. Hier können Sie das Ergebnis eines Schnelltests, den Sie unter Aufsicht einer geschulten Person machen, als Nachweis nutzen. Positiver Nebeneffekt für Sie: Innerhalb der nächsten 24 Stunden dient dieser digitale Nachweis auch als Zugangsberechtigung für Einrichtungen im Einzelhandel oder in der Gastronomie. Weitere Informationen zur RMK-Cosima-App finden Sie hier.

Die Trainer und Übungsleiter sind angewiesen, die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Sollte festgestellt werden, dass dies nicht umgesetzt werden kann, wird der Trainings- und Übungsbetrieb wieder eingestellt.

Sollte sich der Inzidenzwert in nächster Zeit verschlechtern, erfolgt die Entscheidung sowie die Kommunikation über eine Aussetzung des Trainingsbetriebes über die Vereins- und Abteilungsleitung.

Vielen Dank für das Verständnis.

Philipp Rösch

1. Vorsitzender TSV Miedelsbach