Kategorie: News

Start Kursprogramm Wirbelsäulentraining

Ab dem 18. April startet wieder der Kurs für das Wirbelsäulentraining. Dieser findet dienstags an zehn Wochen in zwei Gruppen von 18 Uhr bis 19 Uhr sowie von 19 Uhr bis 20 Uhr im Vereinsraum der Tannbachhalle statt.

Wer das Angebot noch nicht kennt, kann dieses gerne am Dienstag, 28. März, entweder von 18 Uhr bis 19 Uhr oder von 19 Uhr bis 20 Uhr mit unserer Übungsleiterin Perdita Bader kennenlernen.

Weitere Informationen gibt es bei Perdita Bader unter Tel. 07181-21610 oder per Mail an info@tsv-miedelsbach.de



Sportbetrieb wieder in Tannbachhalle

Nach rund 5 Monaten ist ab kommenden Montag, den 27. Februar 2023, die Tannbachhalle wieder für den regulären Sportbetrieb freigegeben. Somit werden alle unsere Gruppen ihren Übungsbetrieb ab sofort wieder im Ort durchführen. Wir bedanken uns bei allen Partnern und umliegenden Vereinen, die uns in den zurückliegenden Monaten „aufgenommen“ und dabei unterstützt haben, unseren Sportbetrieb weiterführen zu können.



Deutsche Meisterschaft Einrad Freestyle 2022

Vom 04. bis zum 06. November 2022 fand zum zweiten Mal die Deutsche Meisterschaft im Einrad Freestyle in Schorndorf statt, deren Ausrichter wir sein durften. Über drei Tage hinweg haben rund 280 Sportler aus 33 Vereinen großartige Küren und ein hohes Trickniveau präsentiert und dabei um die Meistertitel gekämpft.

Wir freuen uns, dass die Meisterschaft auch in den regionalen Medien aufgegriffen wurde. Das SWR Fernsehen berichtete in SWR Aktuell über unsere beiden Fahrerinnen Clara und Greta. Auch Regio TV war vor Ort und erstellte einen Beitrag über unsere Fahrerin Jasmin. Die beiden Beiträge können Sie hier nochmals anschauen.

Beitrag SWR Aktuell
Beitrag Regio TV

Die Schorndorfer Nachrichten veröffentlichten im Sportteil ebenfalls einen großen Bericht über die ausgetragene Meisterschaft:

Abgerundet wurde das ganze mit einem Auftritt von Florian, Carla und Tamara im Tigerentenclub des KIKA in der Sendung vom 26.11.2022



Pressekonferenz Bambini Aktive Fussball Targobank Auffrischprämie Werder Bremene Freundschaftsspiel

Verlegung Trainingsbetrieb Tannbachhalle

Aufgrund der vorbereitenden Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Tannbachhalle ist diese seit Montag, 19. September, für unseren Sportbetrieb gesperrt. Glücklicherweise konnten wir für jede Sportgruppe eine Alternative in der direkten Umgebung schaffen, damit niemand auf den wichtigen Sportbetrieb verzichten muss. In der nachfolgenden Auflistung finden Sie die alternativen Trainingsorte und -termine:

  • Mädelsfitness: Dienstag 18:00 – 19:30 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • MiKiTu 1: Mittwoch 14:00 – 15:00 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Tanzen für Kinder: Mittwoch 15:00 – 16:00 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • MiKiTu 2: Mittwoch 16:00 – 17:00 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Turnen für Kinder: Mittwoch 17:00 – 18:00 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Damengymnastik „Richtig fit“: Dienstag 19:30 – 20:30 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Gymnastik „Fit for fun“: Dienstag 20:30 – 21:30 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Badminton: Freitag 19:30 – 21:30 Uhr in der Karl-Wahl-Halle Schorndorf
  • Tischtennis: Donnerstag 19:00 – 20:30 Uhr in der Lauswiesenhalle Haubersbronn
  • Einrad: Dienstag 15:30 – 19:00 Uhr in der Brühlhalle Schornbach
  • Einrad: Freitag 15:00 – 20:00 Uhr in der Lauswiesenhalle Haubersbronn
  • Ballspielgruppe: Montag 20:00 – 22:00 Uhr in der Bronnbachhalle Weiler
  • Fitmänner: Freitag 19:00 – 21:00 Uhr in der Bronnbachhalle Weiler
  • Geräteturnen Jungen: Montag 17:30 – 19:30 Uhr in der Philipp-Palm-Sporthalle Schorndorf


Pressekonferenz Bambini Aktive Fussball Targobank Auffrischprämie Werder Bremene Freundschaftsspiel

Aktuelle Regelungen zum Trainingsbetrieb

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Eltern, liebe Trainer,

mit Wirkung zum 29. Januar 2022 wurde von der Landesregierung die neue CoronaVO Sport veröffentlicht. Aktuell gilt die Alarmstufe 1, weshalb sich neue Regelungen für die Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ergeben. Es wird weiterhin grundlegend zwischen immunisierten und nicht-immunisierten Personen unterschieden. Eine immunisierte Person ist entweder gegen COVID-19 geimpft oder von COVID-19 genesen, eine nicht-immunisierte Person ist weder ge-gen COVID-19 geimpft noch von COVID-19 genesen. Nach wie vor steht dabei die Gesundheit aller an oberster Stelle.

Allgemein

  • Für immunisierte Personen ist der Zutritt zu Sportanlagen und die Sportausübung un-eingeschränkt gestattet
  • Ein Test muss vor Ort unter geschulter Beobachtung oder von einer zugelassenen Test-stelle durchgeführt werden. Ein häuslicher Test ist nicht ausreichend.
  • Es gilt abseits des Sportbetriebs die Maskenpflicht ab 6 Jahre. Für Personen ab 18 Jah-ren gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen.
  • Ausnahmen von 3G, PCR-Testpflicht und 2G für folgende symptomfreie Personen:
    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
    • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    • Grundschüler und Schüler bis einschließlich 17 Jahren eines sonderpädagogi-schen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauen-den Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule außerhalb der Ferien)
    • Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen (negati-ver Antigen-Test erforderlich)
    • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärzt-licher Nachweis und negativer Antigen-Test notwendig)
    • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Ausnahmen der Testpflicht bei 2G+ für folgende symptomfreie Personen:
    • Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben
    • Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. 3 Monate zurück)
    • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    • Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt, z.B. vollständig geimpfte Kinder bis einschließlich 11 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Während der Ferien müssen Schülerinnen zur Sportausübung in geschlossenen Räu-men folgenden Nachweis erbringen:
    • In der Basis-, Warn- und Alarmstufe I einen negativen Antigen-Schnelltet oder einen negativen PCR-Test für nicht immunisierte Schülerinnen über 6 und unter 18 Jahren
    • In der Alarmstufe II einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test für alle Schülerinnen über 6 und unter 18 Jahren
    • Die Ausnahmen der 2G+ Regelung gelten auch für immunisierte Schülerinnen
  • In jeder Trainingseinheit müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer sowie Datum, Beginn und Ende der Trainingseinheit erfasst werden (entweder per Luca-App oder durch Er-fassung des Übungsleiters)
  • Außerhalb des Sportbetriebs (z.B. bei Besprechungen und Ansprachen) gilt jederzeit die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
  • Alle Trainingsstätten sind nach Ende des Übungsbetriebs sofort zu verlassen
  • Personen mit typischen COVID 19-Symptomen sind von der Teilnahme am Sportbetrieb vorab auszuschließen

Einrad, Fußball (Halle), Tennis (Halle), Tischtennis, Turnen

  • Basisstufe: Nicht-immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Trainingsbetrieb ei-nen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen (3G)
  • Warnstufe: Nicht-immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Trainingsbetrieb ei-nen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen (3G)
  • Alarmstufe 1: Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen (2G)
  • Alarmstufe 2: Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen. Immunisierte Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negati-ven PCR-Test vorweisen (2G+)
  • Bei Eintritt in den Kabinentrakt muss von allen Personen über 18 Jahren eine FFP2-Maske getragen werden, diese darf erst zum Sportbetrieb abgenommen werden
  • Der Einlass in die Halle erfolgt erst bei Freigabe durch den Übungsleiter
  • Die Nutzung der Duschen ist gestattet
  • Wenn möglich, bitte bereits umgezogen zum Trainingsbetrieb erscheinen. Den Übungs-leitern steht es frei, die Kleiderablage von der Umkleide ins Halleninnere zu verlagern

Fußball (außen)

  • Basisstufe:
    • Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist uneingeschränkt möglich
    • Nutzung der Kabinen und Duschen mit 3G-Nachweis
  • Warnstufe:
    • Nicht immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Trainingsbetrieb sowie zur Nutzung der Kabinen und Duschen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen (3G)
  • Alarmstufe 1:
    • Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen (2G)
  • Alarmstufe 2:
    • Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen (2G)
    • Immunisierte Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen, um die Kabinen und Duschen zu nutzen (2G+)
  • Nicht-immunisierte Personen, die in der Basisstufe Sport im Freien ausüben, dürfen die Toiletten auch ohne Testnachweis benutzen
  • Bei Eintritt in den Kabinentrakt muss von allen Personen über 18 Jahren eine FFP2-Maske getragen werden, diese darf erst zum Sportbetrieb außen abgenommen werden
  • Die Umkleidekabinen und Duschen müssen nach der Nutzung ausreichend gelüftet werden

Die Trainer und Übungsleiter sind angewiesen, die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Sollte festgestellt werden, dass dies nicht umgesetzt werden kann, wird der Trainings- und Übungsbetrieb wieder eingestellt.

Vielen Dank für das Verständnis.

Philipp Rösch

1. Vorsitzender TSV Miedelsbach



Sommerferien-Sporttage 2021

Auch in diesem Jahr bieten wir für alle Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 15 Jahren ein Sportprogramm an. Im Unterschied zu den letzten beiden Jahren wird es über alle sechs Wochen der Sommerferien stattfinden. Dazu wird es pro Woche jeweils einen Termin für die Altersklasse 6-11 Jahre sowie einen Termin für die 12-15 Jährigen geben. In jeder Woche wird es verschiedene Schwerpunkte geben, zu denen man sich mit dem unten aufgeführten Flyer anmelden kann.

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!



Pressekonferenz Bambini Aktive Fussball Targobank Auffrischprämie Werder Bremene Freundschaftsspiel

Wiederaufnahme Trainingsbetrieb Fußball

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Eltern, liebe Trainer,

mit Wirkung zum 31. Mai 2021 ist die Nutzung von Sportanlagen und Sportstätten im Rems-Murr-Kreis wieder freigegeben. Dadurch kann auch bei uns ein Trainingsbetrieb im Freien wieder stattfinden. Auch wir freuen uns, dass wir in kleinen Schritten zum gewohnten Alltag zurückkehren können. Dabei steht die Gesundheit aller weiterhin an oberster Stelle. Damit dies gewährleistet ist, gelten für den Trainings- und Übungsbetrieb am Sportplatz aktuell nachfolgende Regelungen, deren Umsetzung und Einhaltung zwingend erforderlich sind:

  • Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahren ist kontaktarmes Training in Gruppen bis zu 20 Personen pro Spielhälfte zulässig. Hierfür ist kein negativer Schnelltest für Spieler und Trainer notwendig
  • Für Personen, die 14 Jahre oder älter sind, ist
    • ohne einen negativen Schnelltest der Spieler ein kontaktarmes Training mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig
    • mit einem negativen Schnelltest der Spieler ein kontaktarmes Training in Gruppen von maximal 20 Personen zulässig
  • In beiden Fällen muss der Trainer einen negativen Schnelltest vorzeigen.
  • Alle Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und müssen dabei entweder von offiziellen Teststellen durchgeführt werden oder werden über die Trainer an die Spieler ausgegeben und zusammen durchgeführt. Die Beglaubigung dieses Schnelltests erfolgt über die RMK Cosima-App
  • Die Trainer und Übungsleiter sind angewiesen, die mitgebrachten Ergebnisse des zuvor extern durchgeführten Schnelltests zu kontrollieren
  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.
  • Kontaktarm bedeutet, dass normale Trainingssituationen mit Zweikämpfen oder auch ein Trainingsspiel erlaubt sind. Auf Partnerübungen oder statische Situationen muss verzichtet werden
  • Das Betreten des Kabinentrakts inklusive Duschen ist nur dem Trainer gestattet, um Trainingsutensilien zu holen
  • Die Nutzung der Umkleiden, Duschen und sanitären Anlagen ist nicht gestattet, das Duschen erfolgt daheim
  • Die Außentoiletten sind zur Einzelnutzung für die Spieler und Trainer vorgesehen.
  • Alle Teilnehmer kommen bereits umgezogen zum Sportplatz
  • Mitgebrachte Sporttaschen der Spieler müssen am Spielfeldrand platziert werden
  • Ansprachen und Besprechungen werden mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Teilnehmern im Außenbereich durchgeführt
  • Zuschauende Begleitpersonen sind nicht empfohlen, sie dürfen sich nur nach Maßgabe der Regelungen zur Ansammlung mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten aufhalten
  • Das Sportgelände ist nach dem Trainingsbetrieb unverzüglich zu verlassen
  • Die Nutzung und der Aufenthalt im Vereinsheim sind nicht gestattet
  • In jeder Trainingseinheit muss die Anwesenheit aller Teilnehmer dokumentiert werden. Die Daten der teilnehmenden Personen werden vier Wochen aufbewahrt.
  • Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, dürfen das Sportgelände nicht betreten
  • Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen das Sportgelände nicht betreten

Zur besseren und einfacheren Durchführung empfehlen wir Ihnen die Nutzung der RMK-Cosima-App. Hier können Sie das Ergebnis eines Schnelltests, den Sie unter Aufsicht einer geschulten Person machen, als Nachweis nutzen. Positiver Nebeneffekt für Sie: Innerhalb der nächsten 24 Stunden dient dieser digitale Nachweis auch als Zugangsberechtigung für Einrichtungen im Einzelhandel oder in der Gastronomie. Weitere Informationen zur RMK-Cosima-App finden Sie hier.

Die Trainer und Übungsleiter sind angewiesen, die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Sollte festgestellt werden, dass dies nicht umgesetzt werden kann, wird der Trainings- und Übungsbetrieb wieder eingestellt.

Sollte sich der Inzidenzwert in nächster Zeit verschlechtern, erfolgt die Entscheidung sowie die Kommunikation über eine Aussetzung des Trainingsbetriebes über die Vereins- und Abteilungsleitung.

Vielen Dank für das Verständnis.

Philipp Rösch

1. Vorsitzender TSV Miedelsbach



Pressekonferenz Bambini Aktive Fussball Targobank Auffrischprämie Werder Bremene Freundschaftsspiel

Teilweiser Neustart des Trainingsbetriebs

Durch die aktuellen Verordnungen des Landes Baden-Württembergs ist es seit dem 02.06.2020 wieder möglich, den Trainingsbetrieb in Hallen aufzunehmen. Wir haben dazu die Pfingsferien genutzt, um ein Hygienekonzept für die Tannbachhalle zu erarbeiten, welches für alle Gruppen mit ihren Trainer, Sportlern und deren Eltern gilt, da die Gesundheit aller weiterhin oberste Priorität hat. Jeder/jedem Übungsleiter/in steht dabei frei, ob er/sie den Trainingsbetrieb wieder aufnimmt.

Aktuell sind folgende Trainingsgruppen wieder in der Tannbachhalle aktiv:

  • Geräteturnen
  • Damengymnastik „Richtig Fit“
  • Gymnastik „Fit for fun“
  • Wirbelsäulentraining
  • Badminton
  • Fit-Männer
  • Einrad
  • Tischtennis

 

Trainingsgruppen mit Kindern werden derzeit noch nicht wieder angeboten. Die Übungsleiter sind angewiesen, die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten.

In nachfolgendem Informationsschreiben finden Sie alle wichtigen Vorkehrungen und Regelungen für den derzeitigen Trainingsbetrieb in der Tannbachhalle: Informationsschreiben



Logo-Wettbewerb

Corona bedeutet Langeweile und monotoner Alltag? Nicht mit uns! Wer hat Lust mitzumachen? Stift und Papier zur Hand und los gehts! Infos siehe unten.



Pressekonferenz Bambini Aktive Fussball Targobank Auffrischprämie Werder Bremene Freundschaftsspiel

Einstellung des Sportbetriebs

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Eltern,

in den letzten Tagen und Wochen ist die Ausbreitung des Coronavirus auf der ganzen Welt weiter fortgeschritten. Mittlerweile nimmt es auch Einzug in den Bereich des Sports. Auch wir als Verein sehen uns deshalb verpflichtet, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen.

In unserem Verein ist aktuell kein Fall eines infizierten Mitglieds bekannt. Trotzdem möchten wir die bestmöglichen Vorkehrungen treffen, dass dies weiterhin so bleibt. Aus diesem Grund werden wir aufgrund der Entscheidung der Landesregierung, alle Schulen und Kindertagesstätten ab Dienstag, den 17.03.2020, zu schließen, unseren Übungs- und Trainingsbetrieb ab sofort und bis zum Ende der Osterferien einstellen. Dies ist die einzig logische Entscheidung.

Diese Maßnahme gilt für alle Abteilungen, Gruppen und Mannschaften sowie alle Altersklassen.

Wir als TSV Miedelsbach sind uns unserer Verantwortung bewusst und setzen alles daran, dass sich die kranken und schwächeren Menschen keiner zusätzlichen Gefahr aussetzen müssen.

Vielen Dank für das Verständnis.

Philipp Rösch
1. Vorsitzender TSV Miedelsbach