Kategorie: News

Sammeln für den guten Zweck

Der TSV Miedelsbach unterstützt ab sofort die Aktion Kronen-Kinder und sammelt für den guten Zweck Kronkorken jeglicher Art aus Metall.

Wer kennt sie nicht – die Kronkorken auf den vielen verschiedensten Getränkeflaschen. Meistens werden sie weggeworfen, doch sind sie auch als Rohstoff gefragt. Zusammen mit unseren Freunden von Los Oliveros sind wir deshalb ab sofort Teil der Aktion und sammeln die Kronkorken für den guten Zweck. Denn der Erlös aus diesem Rohstoff wird für die Kinderkrebshilfe gespendet!

Wer ebenfalls diese Aktion unterstützen möchte, darf sich gerne bei uns melden oder die Kronkorken direkt bei uns im Vereinsheim abgeben.



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Einladung Mitgliederversammlung Förderverein

Am Dienstag, 11.07.2023 findet um 19:45 Uhr die Mitgliederversammlung des Förderverein TSV Miedelsbach im Vereinsheim statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Genehmigung des letztjährigen Protokolls
  4. Tätigkeitsberichte
    1. Erster Vorsitzender
    2. Kassier
    3. Kassenprüfer
  5. Aussprache
  6. Entlastungen
  7. Neuwahlen
    1. Erster Vorsitzender
    2. Zweiter Vorsitzender
    3. Kassier
    4. Schriftführer und Presse
    5. Kassenprüfer
  8. Anträge
    1. Satzungsänderung §14 Abs. 4
  9. Verschiedenes

Folgender Änderungsvorschlag wird für §14 Abs. 4 der Satzung eingebracht:

Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Die geschieht durch Veröffentlichung im örtlichen Mitteilungsblatt oder per E-Mail oder Brief an die Mitglieder. Zwischen dem Tag der Veröffentlichung und der Einladung muß eine Frist von minedestens 14 Tagen liegen. Die Einladung muss die Tagesordnung enthalten.



Neuer Defibrillator

Am Sportplatz in Miedelsbach gibt es ab sofort einen brandneuen Defibrillator! Ein weiterer Schritt, um die Gesundheit der Spieler zu schützen und im Falle eines Notfalls schnell handeln zu können. Der Defi befindet sich nicht im Gebäude, sondern in einem beheizbaren Außenschrank an der Rückseite Richtung Rasenplatz und steht somit auch der Allgemeinheit zur Verfügung! Die Handhabung ist aufgrund der klaren Sprachanweisungen und des integrierten Bildschirms auch für Laien vollkommen problemlos, da der Defibrillator vollautomatisch arbeitet.

Der TSV Miedelsbach investiert hier eigenmächtig rund 3.000 €, wovon bereits jetzt aus dem Spendentopf „Miteinander – Füreinander“ des ZVW 1.500 € zugesichert wurden sowie die Gelder aus der Spendenaktion im Netto genutzt werden



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Mitgliederversammlung 2023

Der TSV Miedelsbach lädt zu seiner diesjährigen Mitgliederversammlung am 21.04.2023 um 19:30 Uhr ins Vereinsheim ein. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

  1. Begrüßung
  2. Totengedenken
  3. Jahresbericht Vorstand
  4. Jahresberichte Abteilungen
  5. Kassenbericht
  6. Bericht Kassenprüfer
  7. Entlastungen
  8. Bestätigung neu gewählter Abteilungsleiter
  9. Wahlen
  10. Anträge
  11. Verschiedenes

Anträge können bis zum 14.04.2023 schriftlich mit Begründung beim 1. Vorsitzenden Philipp Rösch, Ulmenweg 20 eingereicht werden.

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.



Verleihung Vereinsehrenamtspreis WFV

Am 25.03. wurde in der Tannbachhalle von der Abteilung Fußball des TSV Miedelsbach die Verleihung des WFV-Vereinsehrenamtspreises ausgerichtet. Bei den Ehrungen wurde Lars Stoll der DFB-Ehrenamtspreis für seinen Einsatz im Verein, unter anderem als Spieler, Jugendtrainer und Mitglied in der Abteilungsleitung, verliehen. Er wurde mit einer DFB-Uhr sowie einer Urkunde prämiert.

Beim Vereinsehrenamtspreis gewannen die eingereichten Projekte der Abteilungsleitung den ersten Platz. Das Livestreaming des Spielbetriebs, die Bildung einer Spielgemeinschaft zwischen Miedelsbach und Haubersbronn sowie die Spendenaktion an die Ukraine zur Leidmilderung der zivilen Bevölkerung wurden als Projekte eingereicht. Hierfür gab es einen Scheck über 1000 Euro sowie unterschiedliche Ausrüstungsgegenstände, ebenfalls im Wert von 1000 Euro.



Start Kursprogramm Wirbelsäulentraining

Ab dem 18. April startet wieder der Kurs für das Wirbelsäulentraining. Dieser findet dienstags an zehn Wochen in zwei Gruppen von 18 Uhr bis 19 Uhr sowie von 19 Uhr bis 20 Uhr im Vereinsraum der Tannbachhalle statt.

Wer das Angebot noch nicht kennt, kann dieses gerne am Dienstag, 28. März, entweder von 18 Uhr bis 19 Uhr oder von 19 Uhr bis 20 Uhr mit unserer Übungsleiterin Perdita Bader kennenlernen.

Weitere Informationen gibt es bei Perdita Bader unter Tel. 07181-21610 oder per Mail an info@tsv-miedelsbach.de



Sportbetrieb wieder in Tannbachhalle

Nach rund 5 Monaten ist ab kommenden Montag, den 27. Februar 2023, die Tannbachhalle wieder für den regulären Sportbetrieb freigegeben. Somit werden alle unsere Gruppen ihren Übungsbetrieb ab sofort wieder im Ort durchführen. Wir bedanken uns bei allen Partnern und umliegenden Vereinen, die uns in den zurückliegenden Monaten „aufgenommen“ und dabei unterstützt haben, unseren Sportbetrieb weiterführen zu können.



Deutsche Meisterschaft Einrad Freestyle 2022

Vom 04. bis zum 06. November 2022 fand zum zweiten Mal die Deutsche Meisterschaft im Einrad Freestyle in Schorndorf statt, deren Ausrichter wir sein durften. Über drei Tage hinweg haben rund 280 Sportler aus 33 Vereinen großartige Küren und ein hohes Trickniveau präsentiert und dabei um die Meistertitel gekämpft.

Wir freuen uns, dass die Meisterschaft auch in den regionalen Medien aufgegriffen wurde. Das SWR Fernsehen berichtete in SWR Aktuell über unsere beiden Fahrerinnen Clara und Greta. Auch Regio TV war vor Ort und erstellte einen Beitrag über unsere Fahrerin Jasmin. Die beiden Beiträge können Sie hier nochmals anschauen.

Beitrag SWR Aktuell
Beitrag Regio TV

Die Schorndorfer Nachrichten veröffentlichten im Sportteil ebenfalls einen großen Bericht über die ausgetragene Meisterschaft:

Abgerundet wurde das ganze mit einem Auftritt von Florian, Carla und Tamara im Tigerentenclub des KIKA in der Sendung vom 26.11.2022



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Verlegung Trainingsbetrieb Tannbachhalle

Aufgrund der vorbereitenden Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Tannbachhalle ist diese seit Montag, 19. September, für unseren Sportbetrieb gesperrt. Glücklicherweise konnten wir für jede Sportgruppe eine Alternative in der direkten Umgebung schaffen, damit niemand auf den wichtigen Sportbetrieb verzichten muss. In der nachfolgenden Auflistung finden Sie die alternativen Trainingsorte und -termine:

  • Mädelsfitness: Dienstag 18:00 – 19:30 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • MiKiTu 1: Mittwoch 14:00 – 15:00 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Tanzen für Kinder: Mittwoch 15:00 – 16:00 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • MiKiTu 2: Mittwoch 16:00 – 17:00 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Turnen für Kinder: Mittwoch 17:00 – 18:00 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Damengymnastik „Richtig fit“: Dienstag 19:30 – 20:30 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Gymnastik „Fit for fun“: Dienstag 20:30 – 21:30 Uhr im Paulushaus Miedelsbach
  • Badminton: Freitag 19:30 – 21:30 Uhr in der Karl-Wahl-Halle Schorndorf
  • Tischtennis: Donnerstag 19:00 – 20:30 Uhr in der Lauswiesenhalle Haubersbronn
  • Einrad: Dienstag 15:30 – 19:00 Uhr in der Brühlhalle Schornbach
  • Einrad: Freitag 15:00 – 20:00 Uhr in der Lauswiesenhalle Haubersbronn
  • Ballspielgruppe: Montag 20:00 – 22:00 Uhr in der Bronnbachhalle Weiler
  • Fitmänner: Freitag 19:00 – 21:00 Uhr in der Bronnbachhalle Weiler
  • Geräteturnen Jungen: Montag 17:30 – 19:30 Uhr in der Philipp-Palm-Sporthalle Schorndorf


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Aktuelle Regelungen zum Trainingsbetrieb

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Eltern, liebe Trainer,

mit Wirkung zum 29. Januar 2022 wurde von der Landesregierung die neue CoronaVO Sport veröffentlicht. Aktuell gilt die Alarmstufe 1, weshalb sich neue Regelungen für die Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ergeben. Es wird weiterhin grundlegend zwischen immunisierten und nicht-immunisierten Personen unterschieden. Eine immunisierte Person ist entweder gegen COVID-19 geimpft oder von COVID-19 genesen, eine nicht-immunisierte Person ist weder ge-gen COVID-19 geimpft noch von COVID-19 genesen. Nach wie vor steht dabei die Gesundheit aller an oberster Stelle.

Allgemein

  • Für immunisierte Personen ist der Zutritt zu Sportanlagen und die Sportausübung un-eingeschränkt gestattet
  • Ein Test muss vor Ort unter geschulter Beobachtung oder von einer zugelassenen Test-stelle durchgeführt werden. Ein häuslicher Test ist nicht ausreichend.
  • Es gilt abseits des Sportbetriebs die Maskenpflicht ab 6 Jahre. Für Personen ab 18 Jah-ren gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen.
  • Ausnahmen von 3G, PCR-Testpflicht und 2G für folgende symptomfreie Personen:
    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
    • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    • Grundschüler und Schüler bis einschließlich 17 Jahren eines sonderpädagogi-schen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauen-den Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule außerhalb der Ferien)
    • Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen (negati-ver Antigen-Test erforderlich)
    • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärzt-licher Nachweis und negativer Antigen-Test notwendig)
    • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Ausnahmen der Testpflicht bei 2G+ für folgende symptomfreie Personen:
    • Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben
    • Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. 3 Monate zurück)
    • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    • Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt, z.B. vollständig geimpfte Kinder bis einschließlich 11 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Während der Ferien müssen Schülerinnen zur Sportausübung in geschlossenen Räu-men folgenden Nachweis erbringen:
    • In der Basis-, Warn- und Alarmstufe I einen negativen Antigen-Schnelltet oder einen negativen PCR-Test für nicht immunisierte Schülerinnen über 6 und unter 18 Jahren
    • In der Alarmstufe II einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test für alle Schülerinnen über 6 und unter 18 Jahren
    • Die Ausnahmen der 2G+ Regelung gelten auch für immunisierte Schülerinnen
  • In jeder Trainingseinheit müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer sowie Datum, Beginn und Ende der Trainingseinheit erfasst werden (entweder per Luca-App oder durch Er-fassung des Übungsleiters)
  • Außerhalb des Sportbetriebs (z.B. bei Besprechungen und Ansprachen) gilt jederzeit die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
  • Alle Trainingsstätten sind nach Ende des Übungsbetriebs sofort zu verlassen
  • Personen mit typischen COVID 19-Symptomen sind von der Teilnahme am Sportbetrieb vorab auszuschließen

Einrad, Fußball (Halle), Tennis (Halle), Tischtennis, Turnen

  • Basisstufe: Nicht-immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Trainingsbetrieb ei-nen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen (3G)
  • Warnstufe: Nicht-immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Trainingsbetrieb ei-nen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen (3G)
  • Alarmstufe 1: Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen (2G)
  • Alarmstufe 2: Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen. Immunisierte Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negati-ven PCR-Test vorweisen (2G+)
  • Bei Eintritt in den Kabinentrakt muss von allen Personen über 18 Jahren eine FFP2-Maske getragen werden, diese darf erst zum Sportbetrieb abgenommen werden
  • Der Einlass in die Halle erfolgt erst bei Freigabe durch den Übungsleiter
  • Die Nutzung der Duschen ist gestattet
  • Wenn möglich, bitte bereits umgezogen zum Trainingsbetrieb erscheinen. Den Übungs-leitern steht es frei, die Kleiderablage von der Umkleide ins Halleninnere zu verlagern

Fußball (außen)

  • Basisstufe:
    • Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist uneingeschränkt möglich
    • Nutzung der Kabinen und Duschen mit 3G-Nachweis
  • Warnstufe:
    • Nicht immunisierte Personen müssen zur Teilnahme am Trainingsbetrieb sowie zur Nutzung der Kabinen und Duschen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen (3G)
  • Alarmstufe 1:
    • Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen (2G)
  • Alarmstufe 2:
    • Nicht-immunisierte Personen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen (2G)
    • Immunisierte Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen, um die Kabinen und Duschen zu nutzen (2G+)
  • Nicht-immunisierte Personen, die in der Basisstufe Sport im Freien ausüben, dürfen die Toiletten auch ohne Testnachweis benutzen
  • Bei Eintritt in den Kabinentrakt muss von allen Personen über 18 Jahren eine FFP2-Maske getragen werden, diese darf erst zum Sportbetrieb außen abgenommen werden
  • Die Umkleidekabinen und Duschen müssen nach der Nutzung ausreichend gelüftet werden

Die Trainer und Übungsleiter sind angewiesen, die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Sollte festgestellt werden, dass dies nicht umgesetzt werden kann, wird der Trainings- und Übungsbetrieb wieder eingestellt.

Vielen Dank für das Verständnis.

Philipp Rösch

1. Vorsitzender TSV Miedelsbach